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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur von Jil Laubenthal, nachfolgend Jil Laubenthal genannt – Stand 16. Januar 2022 

 

I. Allgemeiner Teil 

 

1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Werbeagentur Jil Laubenthal, Ursfelderstraße 2, 50169 Kerpen, nachfolgend als Jil Laubenthal bezeichnet und dem Auftraggeber. Jil Laubenthal bietet Leistungen in Hinblick auf Social Media Vermarktung und Werbung an und stellt ihre spezifische Branchenkenntis und akademischen Hintergrund als Expertin beratend und als Vermittlerin von Social-Media Werbung, je nach vereinbarten Leistungsumfang, zur Verfügung. 

 

1.2. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch für die Geschäftsbeziehung zwischen Jil Laubenthal und Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. 

1.3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen erkennt Jil Laubenthal nicht an, es sei denn, der Geltung dieser abweichenden Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Auftraggebers unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt. 

1.4. Dieser allgemeine Teil der AGB enthält Regelungen, die grundsätzlich für alle Leistungen von Jil Laubenthal im Bereich des Social Media Marketings gelten, während Teil II dieser AGB besondere Regelungen für Leistungen von Jil Laubenthal im Bereich „Kreation“ und Teil III dieser AGB besondere Regelungen für Leistungen von Jil Laubenthal im Bereich „Media“ enthält. 

 

2. Angebote, Vertragsschluss, Form 

 

2.1. Angebote und Kostenvoranschläge von Jil Laubenthal sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich Jil Laubenthal in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe des Angebots. 

2.2. Vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarung und vorbehaltlich Ziffer 20.1 kommt der Vertrag durch Auftragsbestätigung von Jil Laubenthal oder durch Freigabe oder Entgegennahme der Leistungen von Jil Laubenthal zustande. 

 

3. Leistungen 

 

3.1. Die Einzelheiten der von Jil Laubenthal zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Jil Laubenthal ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind. 

3.2. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der von Jil Laubenthal vereinbarungsgemäß gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet. 

3.3. Dem Auftraggeber werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten, Vertragsverhandlungen oder der Erbringung der vertraglichen Leistung von Jil Laubenthal übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Jil Laubenthal. Ohne gesonderte Vereinbarung ist Jil Laubenthal nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet. 

 

4. Zusammenarbeit 

4.1. Die Ansprechpartner beider Vertragsparteien verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, wobei davon auszugehen ist, dass Jil Laubenthal die geschuldeten leisutngen in Persona erbringt. 

4.3. Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird Jil Laubenthal eine dem Auftraggeber zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht. 

 

5. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers 

 

5.1. Der Auftraggeber unterstützt Jil Laubenthal bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. 

5.2. Vom Auftraggeber bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. 

5.3. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Jil Laubenthal unverzüglich mitzuteilen. 

5.4. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

5.5. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen bzw. nicht rechtzeitigen Anlieferung oder Mitwirkung durch den Auftraggeber stellt der Auftraggeber Jil Laubenthal von allen sich daraus ergebenen Ansprüchen frei und ersetzt Jil Laubenthal jeden sich daraus ergebenden Schaden. 

 

6. Pflichten des Auftraggebers (Gewährleistung, Einräumung von Nutzungsrechten, Vertraulichkeit) 

 

6.1. Gewährleistung. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt Jil Laubenthal im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung oder der behaupteten Verletzung ihre Rechte entstehen können. Ferner wird Jil Laubenthal von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Jil Laubenthal nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. 

6.2. Einräumung von Nutzungsrechten für die Ausführung des Auftrags. Der Auftraggeber überträgt Jil Laubenthal an sämtlichen Materialien und Inhalten, der er bereit stellt die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online- und mobilen Medien. 

6.3. Vertraulichkeit der von Jil Laubenthal erhaltenen Informationen; Vertragsstrafe. Der Auftraggeber hat sämtliche Unterlagen, Daten und andere Informationen von Jil Laubenthal (wie insbesondere den von Jil Laubenthal erstellten Social-Mediaplan) dauerhaft streng vertraulich zu behandeln, nur für die Zwecke des jeweiligen Auftrags mit Jil Laubenthal zu nutzen und keinem Dritten zugänglich zu machen. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass seine Mitarbeiter und Organe ebenfalls diese Vertraulichkeitsverpflichtung wahren. Im Falle einer Verletzung gegen eine der zuvor genannten Pflichten (und im Falle der fortgesetzten Verletzung für jeden begonnenen Monat, in welchem die Verletzung anhält, und unter Ausschluss des Einwands des Fortsetzungszusammenhangs) zahlt der Auftraggeber an Jil Laubenthal eine sofort fällig werdende Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des im jeweiligen Mediaplan enthaltenen Brutto-Mediabudgets. Weist der Auftraggeber nach, dass Jil Laubenthal keinen oder einen geringeren Schaden erlitten hat, so reduziert sich die Vertragsstrafe auf die Höhe des tatsächlichen Schadens. Weitergehende Ansprüche von Jil Laubenthal bleiben unberührt. 

 

7. Leistungsänderungen 

 

7.1. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es durch Änderungen von rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen oder Gesetzesänderungen zu wesentlichen Einschränkungen der vertraglich vereinbarten Leistungen kommen kann, insbesondere Bereich Datenschutz. Jil Laubenthal ist in einem solchen Fall berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend anzupassen. 

7.2. Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies Jil Laubenthal schriftlich mit. Jil Laubenthal wird den Änderungswunsch des Auftraggebers und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem vereinbarten, mangels Vereinbarung mit dem üblichen Stundensatz von Jil Laubenthal zu vergüten. 

7.3. Jil Laubenthal teilt dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird Jil Laubenthal entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 

7.4. Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. 

7.5. Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Jil Laubenthal wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen. 

7.6. Wünscht Jil Laubenthal eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt sie dies dem Auftraggeber schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 7.3. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 7.4 und 7.5. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt Jil Laubenthal. 

 

 

8. Leistungsverzögerungen und Nachfristen 

 

8.1. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat Jil Laubenthal nicht zu vertreten. Sie berechtigen Jil Laubenthal, das Erbringen der betreffenden Leistungen, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Jil Laubenthal wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. 

8.2. Setzt die Geltendmachung von Rechten des Auftraggebers die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen. 

 

9. Vergütung 

 

9.1. Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist Jil Laubenthal berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. 

9.2. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Vergütungssätze von Jil Laubenthal anwendbar. 

9.3. Bei Fehlen jeglicher Vereinbarung finden die Honorarempfehlungen des Bundesverbands Digitale Wirtschaft e.V. Anwendung. 

9.4. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die Jil Laubenthal im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Auftraggeber zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. 

9.5. Materialkosten, insbesondere für Datenträger, Ausdrucke, Kopien und Einrichtungspauschalen werden von Jil Laubenthal nach Aufwand gesondert berechnet. 

9.6. Kostensteigerungen zwischen Kostenvoranschlag und tatsächlichen Kosten bis zu 15% gelten als vertragskonform und sind vom Auftraggeber zu tragen. Ist abzusehen, dass diese Kostensteigerungen mehr als 15% übersteigen, wird Jil Laubenthal den Auftraggeber auf die voraussichtlichen höheren Kosten unverzüglich hinweisen. 

9.7. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 

 

10. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung 

 

10.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen per Überweisung und ohne Skontoabzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. 

10.2.Soweit Jil Laubenthal und der Auftraggeber die Einschaltung eines Vermarkters vereinbart haben, ist Jil Laubenthal berechtigt, Aufwendungen, die für Leistungen eines Vermarkters zu entrichten sind, dem Auftraggeber im Voraus in Rechnung zu stellen und das weitere Erbringen ihrer Leistung von der Zahlung durch den Auftraggeber abhängig zu machen. 

10.3.Im Falle jeglichen Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist Jil Laubenthal berechtigt, unbeschadet weiterer Rechte sämtliche weiteren Rechnungen sofort fällig zu stellen sowie Lieferungen und Leistungen zurück zu behalten sowie ggf. den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. 

 

11. Kündigungsrecht 

 

11.1.Kündigungen und/oder Stornierungen von Aufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Kündigungen mit Wirkung zu einem Zeitpunkt vor dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt des jeweiligen Auftrages berechtigen Jil Laubenthal, die bis zur Beendigung des Auftrags, ohne die Kündigung fällig gewordene Vergütung und die entsprechenden Stornokosten der Vermarkter abzurechnen. Im Falle einer Werkleistung bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht des Auftraggebers gemäß § 648 BGB unberührt. Dem Auftraggeber werden die durch die Stornierung freigewordenen Mediaschalt- und Technikkosten gutgeschrieben bzw. ausgezahlt. 

11.2.Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder verletzt er nachhaltig wesentliche Bestimmungen des Vertrages, ist Jil Laubenthal berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Das gleiche Recht steht Jil Laubenthal zu, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nachhaltig verschlechtern oder wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 

 

12. Mängelhaftung 

 

12.1. Der Auftraggeber hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Jil Laubenthal ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren. 

12.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. 

 

13. Haftung 

 

13.1. Für Schäden haftet Jil Laubenthal – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur, 

a) bei Vorsatz; 

b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe und leitenden Angestellten (hier begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden); 

c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; 

d) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurden; 

e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird; 

f) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 

13.2.Soweit Jil Laubenthal wegen Verzuges haftet, ist die Haftung gleichfalls begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, soweit keine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. 

13.3. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. 

 

14. Fremdinhalte, Domainnamen 

 

14.1. Für Materialien und Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist Jil Laubenthal nicht verantwortlich. Jil Laubenthal ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Auftraggeber aber rechtzeitig auf aus ihrer Sicht erkannte gewichtige Risiken hinweisen. 

14.2.Für den Fall, dass aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und Inhalte Jil Laubenthal selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber Jil Laubenthal von solchen Ansprüchen frei. 

14.3.Im Fall der beauftragten Registrierung von durch den Auftraggeber vorgegebenen Domain-Namen durch Jil Laubenthal obliegt die Prüfung auf die Verletzung fremder Kennzeichen und Namensrechte dem Auftraggeber. 

 

15. Geheimhaltung, Referenznennung, Datenschutz 

 

15.1.Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge von Jil Laubenthal im Allgemeinen und des Vertrages im Besonderen, sowie über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse. 

15.2. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 

15.3.Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. 

15.4.Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Vertragspartei Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per Email – zulässig. Ungeachtet dessen darf Jil Laubenthal den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich vorführen und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. 

15.5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Email ein offenes Medium ist. Jil Laubenthal übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von Emails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden. 

15.6.Jil Laubenthal ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (z.B., aber nicht ausschließlich der DSGVO) für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist. 

 

16. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht 

 

16.1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz von Jil Laubenthal. 

16.2. Gerichtsstand ist der Sitz von Jil Laubenthal. Jil Laubenthal hat jedoch das Recht, den Auftraggeber an dem für ihn zuständigen Gerichtsstand zu verklagen. 

16.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR). 

 

II. Besonderer Teil Bereich Kreation 

 

17. Abnahme von Werkleistungen 

 

Sofern Jil Laubenthal die Erbringung einer Werkleistung schuldet, wird der Auftraggeber die Werkleistung innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme durch Jil Laubenthal abnehmen oder er lehnt die Abnahme ab. Die Abnahme erfolgt für Werbemittel im Projekttool, für alles anderen erbrachten Leistungen per E-Mail. Der Auftraggeber ist nur bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln berechtigt, die Abnahme abzulehnen. Erklärt sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist zu der Abnahme nicht, indem er weder eine Ablehnung der Abnahme ausspricht noch wesentliche Mängel rügt, gelten die Leistungen auch bei Vorliegen wesentlicher Mängel als durch den Kunden abgenommen. 

 

18. Rechte/Nutzung der Leistungen 

 

18.1. Jil Laubenthal gewährt dem Auftraggeber aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt. 

18.2. Will der Auftraggeber von Jil Laubenthal gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. 

18.3.Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. 

18.4.Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. 

 

III. Besonderer Teil Bereich Media 

 

19. Zustandekommen des Vertrages 

 

19.1. Verträge aus dem Bereich Media kommen zusätzlich zu Ziffer 2.2 auch durch Freigabe des von Jil Laubenthal dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mediaplans durch den Auftraggeber zustande. 

19.2. Jil Laubenthal behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen bzw. sperren zu lassen, wenn 

- deren Inhalt oder die Daten, auf die durch einen Link verwiesen wird, gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder 

- deren Inhalt oder die Daten, auf die durch einen Link verwiesen wird, vom Deutschen Werberat oder einer vergleichbaren Institution in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder 

- deren Veröffentlichung für den Vermarkter wegen des Inhalts, der Daten, auf die durch einen Link verwiesen wird, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. 

19.3. Jil Laubenthal ist berechtigt, die Leistung davon abhängig zu machen, dass wettbewerbsrechtliche Bedenken durch eine fachkompetente Erklärung des Auftraggebers ausgeräumt werden. 

 

20. Pflichten des Auftraggebers 

 

20.1.Bereitstellung von Werbemitteln und notwendigen Informationen, Hinweispflicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Vermarkters entsprechende Werbemittel sowie sämtliche für die Leistung notwendigen Informationen, Zulieferungen und (Teil-)Genehmigungen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn (mindestens sieben Werktage) zur Verfügung zu stellen und Jil Laubenthal unaufgefordert auf alle Umstände hinzuweisen, die für die Leistung bedeutungsvoll sein könnten. 

20.2. Mitwirkungspflichten. Soweit gemeinsam Entwicklungsstufen definiert wurden, hat der Auftraggeber alle Mitwirkungspflichten pünktlich zu erfüllen. 

20.3. Freistellungsverpflichtung. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen bzw. nicht rechtzeitigen Anlieferung oder Mitwirkung durch den Auftraggeber stellt der Auftraggeber Jil Laubenthal von allen sich daraus ergebenen Ansprüchen frei und ersetzt Jil Laubenthal jeden sich daraus ergebenden Schaden. 

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